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Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine Einordnung

Hintergrund: Die EU-Richtlinie CSRD weitet die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung schrittweise aus.

Von der Redaktion16. Dezember 20257 Min. Lesezeit

Die EU-Richtlinie CSRD weitet die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung schrittweise aus.

Die Debatte um „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ist nicht neu, hat aber seit 2022 an Dringlichkeit gewonnen. Energiepreisschock, Zinswende und geopolitische Spannungen haben viele bisherige Gewissheiten in Frage gestellt.

Ökonomen und Verbände bewerten die Lage teils unterschiedlich. Einigkeit besteht meist darin, dass verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen eine zentrale Rolle spielen.

Für Führungskräfte stellt sich bei „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ vor allem die Frage nach der eigenen Betroffenheit: Welche Kosten, welche Erlöse und welche Finanzierungsbedingungen hängen direkt oder indirekt davon ab?

Bewährt hat sich, Szenarien durchzuspielen und Frühindikatoren regelmäßig zu beobachten. So lassen sich Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellen, ohne auf jede Schlagzeile reagieren zu müssen.