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E-Rechnung – eine Einordnung

Hintergrund: Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können.

Von der Redaktion7. Juni 20227 Min. Lesezeit

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können.

Die Debatte um „E-Rechnung“ ist nicht neu, hat aber seit 2022 an Dringlichkeit gewonnen. Energiepreisschock, Zinswende und geopolitische Spannungen haben viele bisherige Gewissheiten in Frage gestellt.

Ökonomen und Verbände bewerten die Lage teils unterschiedlich. Einigkeit besteht meist darin, dass verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen eine zentrale Rolle spielen.

Für Führungskräfte stellt sich bei „E-Rechnung“ vor allem die Frage nach der eigenen Betroffenheit: Welche Kosten, welche Erlöse und welche Finanzierungsbedingungen hängen direkt oder indirekt davon ab?

Bewährt hat sich, Szenarien durchzuspielen und Frühindikatoren regelmäßig zu beobachten. So lassen sich Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellen, ohne auf jede Schlagzeile reagieren zu müssen.