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Mittelstand

Bauen in Gemeinschaft: Warum Genossenschaften, Vereine und Baugruppen in der Neubaukrise an Bedeutung gewinnen

Während klassische Bauträger kämpfen, setzen Wohnungsgenossenschaften, Baugemeinschaften und gemeinnützige Träger auf andere Modelle. Eine ausführliche Analyse zu Rechtsformen, Finanzierung und Grenzen.

Von der Redaktion28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Wohnungsgenossenschaften gehören in Deutschland zu den ältesten Formen gemeinschaftlichen Wirtschaftens. Viele wurden im späten 19. Jahrhundert gegründet, um bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen. In der aktuellen Neubaukrise rücken solche Modelle wieder stärker in den Blick – neben Baugemeinschaften und gemeinnützigen Vereinen.

Das genossenschaftliche Prinzip

Eine eingetragene Genossenschaft (eG) richtet sich nach dem Genossenschaftsgesetz. Ihr Zweck ist die Förderung ihrer Mitglieder, nicht die Gewinnmaximierung. Mitglieder erwerben Geschäftsanteile, erhalten ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einer Wohnung und haben in der Generalversammlung grundsätzlich unabhängig von der Höhe ihrer Einlage eine Stimme. Genossenschaften sind Pflichtmitglied in einem Prüfungsverband, der sie regelmäßig prüft – ein Grund, warum Insolvenzen bei Genossenschaften vergleichsweise selten sind.

Größe des Sektors

Nach Angaben des Branchenverbands GdW bewirtschaften die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland etwa 2,2 Millionen Wohnungen und haben rund fünf Millionen Mitglieder. Ihre Mieten liegen nach Verbandsangaben in vielen Städten unter dem örtlichen Durchschnitt.

Baugemeinschaften und Vereine

Neben Genossenschaften gibt es Baugemeinschaften, in denen sich private Bauherren zusammenschließen und gemeinsam ein Haus planen und errichten – meist in der Rechtsform einer GbR. Sie sparen die Marge eines Bauträgers, tragen aber selbst das Bau- und Kostenrisiko. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen engagieren sich vor allem für Wohnprojekte für Senioren, Studierende oder Menschen mit Unterstützungsbedarf. Ein Verein eignet sich allerdings nur eingeschränkt als Träger großer Bauprojekte, weil wirtschaftliche Tätigkeit nicht sein Hauptzweck sein darf.

Auch Genossenschaften spüren die Krise

Gestiegene Zinsen und Baukosten treffen auch gemeinwohlorientierte Träger. Der GdW hat wiederholt berichtet, dass Mitgliedsunternehmen Neubauvorhaben zurückstellen mussten, weil sich Projekte bei Kosten und den Mieten, die ihre Mitglieder zahlen können, nicht mehr rechneten. Der Unterschied zu kommerziellen Entwicklern liegt weniger in der Immunität gegenüber Kosten als in der langfristigen Halteperspektive und dem fehlenden Verkaufsdruck.

Förderung und Politik

Die KfW bietet unter anderem Förderkredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und für klimafreundlichen Neubau an. Bund und Länder stellen Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit. Politisch wird zudem eine Vereinfachung des Bauplanungsrechts diskutiert und umgesetzt, um Genehmigungen zu beschleunigen – das Bundesbauministerium hat dazu Änderungen am Baugesetzbuch auf den Weg gebracht.

Was Anleger und Mitglieder wissen sollten

Genossenschaftsanteile sind keine klassische Geldanlage: Die Dividende ist meist niedrig oder entfällt, Anteile sind nur mit Kündigungsfrist zurückzugeben, und die Satzung kann eine Nachschusspflicht vorsehen. Der eigentliche Nutzen liegt im gesicherten Wohnrecht. Wer Anteile zeichnet, sollte Satzung und Jahresabschluss lesen.

Einordnung

Gemeinschaftliche Modelle lösen die Wohnungsknappheit nicht allein, können aber eine stabilisierende Rolle spielen, gerade wenn kommerzielle Projektentwicklung ins Stocken gerät. Für Kommunen sind sie attraktive Partner bei der Vergabe von Grundstücken. Die rechtlichen Grundlagen und Verbandsdaten sind unten verlinkt.