Karlsruhe kippt Umwidmung von 60 Milliarden Euro
Das Urteil reißt eine Lücke in die Finanzplanung des Bundes.
Von der Redaktion16. November 20233 Min. Lesezeit

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt.
Damit dürfen 60 Milliarden Euro an ursprünglich für die Corona-Bekämpfung vorgesehenen Kreditermächtigungen nicht für den Klima- und Transformationsfonds genutzt werden.