Bundestag lockert Schuldenbremse für Verteidigung und Infrastruktur
Eine Grundgesetzänderung ermöglicht umfangreiche Investitionen.
Von der Redaktion19. März 20253 Min. Lesezeit

Der Bundestag hat am 18. März 2025 eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Verteidigungsausgaben oberhalb einer Schwelle werden von der Schuldenbremse ausgenommen, zudem wird ein Sondervermögen für Infrastruktur geschaffen.
Ökonomen sehen darin einen bedeutenden fiskalpolitischen Kurswechsel, der Wachstumsimpulse setzen kann.